Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Capitale Credito

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Capitale Credito (nachfolgend „der Kreditgeber“) mit Sitz in Lugano (Schweiz) und dem Kunden (nachfolgend „der Kreditnehmer“) im Zusammenhang mit der Gewährung von Verbraucherkrediten gemäß dem Bundesgesetz über den Konsumkredit vom 23. März 2001 (VKG; SR 221.214.1).

1. Vertragsgegenstand

Der Kreditgeber gewährt dem Kreditnehmer einen Privatkredit (Barkredit) für persönliche und private Zwecke. Der Kredit darf nicht für berufliche Zwecke verwendet werden.

2. Betrag, Laufzeit und Zinssatz

  • Der Kreditbetrag reicht von 3.000 CHF bis 400.000 CHF.
  • Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwischen 6 und 120 Monaten.
  • Der effektive Jahreszins liegt zwischen 3 % und 10,9 % (gesetzlich zulässiger Höchstsatz).
  • Der genaue Zinssatz wird individuell auf der Grundlage der Bonität des Kreditnehmers festgelegt und ist im Kreditvertrag angegeben. Repräsentatives Beispiel: Bei einem Kredit von CHF 10’000 zu einem Jahreszinssatz von 7,9 % über 12 Monate beträgt der zu zahlende Gesamtbetrag ca. CHF 10’400 (einschliesslich Zinsen und Gebühren).
 

3. Vertragsabschluss

  • Der Kreditantrag wird online oder auf andere vom Kreditgeber angebotene Weise gestellt.
  • Der Kreditgeber prüft die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers (ZEK-Auskunft, Auszug aus dem Inkassobüro, Einkommensnachweis usw.).
  • Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Annahme durch den Kreditgeber und Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien zustande.
  • Die Kreditgewährung ist verboten, wenn sie zu einer Überschuldung des Kreditnehmers führt (Art. 3 LCC).

4. Zahlung des Guthabens

Der Darlehensbetrag wird nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung, auf das vom Darlehensnehmer angegebene Bankkonto überwiesen.

5. Widerrufsrecht

Gemäß Artikel 16 des LCC hat der Kreditnehmer eine Frist von 14 Kalendertagen ab Vertragsunterzeichnung, um ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten zu entstehen vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich an den Kreditgeber gesendet werden.

6. Erstattung

  • Die Rückzahlung erfolgt in gleichen monatlichen Raten, die sich aus Kapital und Zinsen zusammensetzen.
  • Die Zahlungen werden automatisch per LSV oder Lastschriftverfahren (vom Kreditnehmer unterzeichnete Einzugsermächtigung) abgebucht.
  • Der Kreditnehmer kann den Kredit jederzeit vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen. Die Zinsen werden dann anteilig reduziert. Bei einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten kann eine Entschädigung von maximal 1 % berechnet werden.

7. Ausgaben

  • Für die Prüfung des Antrags werden keine Antragsgebühren erhoben.
  • Alle Verwaltungs- oder Mahngebühren sind im Vertrag klar angegeben.

8. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann der Kreditgeber gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Mahngebühren und Verzugszinsen (5 % p. a.) berechnen. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann der Vertrag gekündigt und der Restbetrag sofort fällig gestellt werden.

9. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kreditnehmers werden gemäß dem Bundesgesetz über den Datenschutz (BDSG) und gegebenenfalls der DSGVO verarbeitet. Kreditinformationen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an die Zentrale Kreditinformationsstelle (ZEK) und IKO übermittelt.

10. Änderung der Bedingungen

Der Kreditgeber behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden dem Kreditnehmer schriftlich oder elektronisch mitgeteilt und treten mit ihrer Annahme in Kraft.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich schweizerischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Kreditgebers (Lugano), vorbehaltlich Rechtsmittel beim Bundesgericht oder den vom LCC vorgesehenen obligatorischen Gerichtsständen.

12. Kontakt

Capitale Credito

Via Luigi Lavizzari 4, 6900 Lugano, Schweiz

E-Mail: kontakt@capitalecredito.ch

Obligatorischer rechtlicher Hinweis

Die Gewährung von Krediten ist verboten, wenn sie zu einer übermäßigen Verschuldung führt (Abschnitt 3 LCC).

Gültige Fassung vom : 22. Dezember 2025